Suchen Sie eine stundenweise Unterstützung im Alltag? Dann sind Sie bei uns richtig.
Die Entlastungsleistungen sind gedacht für Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben und nur stundenweise Unterstützung im häuslichen Bereich brauchen.
Nach wie vor sind uns die individuellen Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden sehr wichtig. Auf familiäres Arbeitsklima und das Miteinander mit unseren Kunden legen wir sehr großen Wert. Wir möchten, dass unsere Kunden sich wohlfühlen und so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Die stundenweise Unterstützung im häuslichen Bereich bezieht sich auf folgende Tätigkeiten:
Folgende Tätigkeiten können nicht nach dem § 45 a SGB XI abgerechnet werden:
Die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) listet die anerkannten Unterstützungsangebote im Haushalt nach § 45 a SGB XI ganz genau auf.
Wir können die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abrechnen.
Das Konzept widmet sich erwachsenen Personen mit Pflegestufe wie auch Eltern mit pflegebedürftigem Kind. Wir möchten Ihnen ermöglichen, sich in Ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen zu dürfen. Hilfe im Haushalt und Unterstützung zur Erhaltung einer sauberen Wohnumgebung sind auch ein Teil davon.
Wir legen viel Wert auf liebevolle und hilfsbereite Kräfte. Unser Team basiert auf einem gemischten Team, dem sowohl Kräfte mit Berufserfahrung im Bereich der häuslichen Pflege, Haushaltsführung oder Hauswirtschaft angehören als auch Kräfte, die gerne ein Teil unseres Teams werden möchten, jedoch ohne Berufserfahrung bei uns starten. Die Kräfte ohne Berufserfahrung besuchen regelmäßig Seminare und Fortbildungen, damit ihr Wissenstand sukzessive ergänzt und geschult wird.
Die von SeeEngel angebotenen Dienstleistungen haben nichts mit medizinischem Dienst zu tun. Unser Firmenkonzept ergänzt sich in vielen Aspekten mit dem zuständigen Pflegedienst vor Ort.